Produktbeschreibung
Der Anschlussklemmen-Bausatz 3KC9832-4 ist Zubehör für den Siemens 3KC8 Leistungsschalter und ermöglicht die Verdrahtung auf der Oberseite des Schaltgeräts. Der Bausatz ist für dreipolige Ausführungen konzipiert und eignet sich für Stromstärken bis 1000 A in Niederspannungsschaltanlagen. Der Lieferumfang umfasst einen kompletten Bausatz mit allen erforderlichen Anschlusskomponenten. Die Montage erfolgt werkzeuggerecht an den oberseitigen Anschlussöffnungen des 3KC8 Schalters. Das Zubehör ermöglicht eine sichere, strombelastbare Verbindung der Leistungsadern mit dem Schaltgerät.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Rekonfiguration bestehender Schaltanlagen, der Umbau auf alternative Verdrahtungsgeometrien sowie der Austausch beschädigter Anschlussklemmem in Mittelspannungsverteilern und Schaltschränken für Antriebssysteme. Der Bausatz kann flexibel mit verschiedenen 3KC8 Varianten kombiniert werden und ist RoHS-konform seit 2016 sowie REACH-reglementiert. Das Nettrogewicht beträgt 229 g, die Verpackung hat die Abmessungen 335 × 235 × 20 mm. Die Standard-Lieferzeit liegt bei 3 Tagen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,2290 kg
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| Artikelgewicht: |
0,2290 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
33,50 × 23,50 × 2,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
335,00 x 235,00 x 20,00 mm |
| Nettogewicht |
0,229 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 30.04.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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