Produktbeschreibung
Der PV-Sicherungseinsatz 3NE1218-4 ist eine Messersicherung der Baugröße NH1 speziell für Photovoltaik-Anwendungen im Gleichstrombereich. Der Sicherungseinsatz hat einen Bemessungsstrom von 63 A und ist für Spannungen bis 1000 V DC ausgelegt. Die gPV-Charakteristik bietet Schutz gegen Überlast und Kurzschluss in PV-Stromkreisen. Das Produkt ist mit Messerkontakten ausgestattet, die eine sichere und elektrische Verbindung in NH-Haltern gewährleisten. Der Stirnkennmelder signalisiert visuell, wenn ein Auslösevorgang stattgefunden hat, was eine schnelle Kontrolle des Betriebszustands ermöglicht.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Absicherung von DC-Stromkreisen in Photovoltaik-Wechselrichtern, in String-Kombinern sowie in Gleichstrom-Verteilern von PV-Anlagen. Der Sicherungseinsatz schützt auch die Verdrahtung und Komponenten vor Überstromschäden.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu gL-Sicherungen (Allstromschutz) ist die gPV-Charakteristik speziell auf die Anforderungen von Gleichstromkreisen mit höheren Kurzschlussströmmen abgestimmt, wie sie in PV-Systemen typisch sind. Die NH1-Baugröße ermöglicht kompakte Installationen in Schaltschränken und Verteilergehäusen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,6070 kg
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| Artikelgewicht: |
0,6070 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
22,00 × 19,00 × 9,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000055 |
| Produktfamilie |
PV-Summensicherungen |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
220,00 x 190,00 x 90,00 mm |
| Nettogewicht |
0,607 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
2 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.06.2010 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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