Produktbeschreibung
Der PV-Sicherungseinsatz 3NE1218-5E ist eine Messersicherung der Bauform NH1XL für den Schutz von Photovoltaik-Generatorsträngen. Der Einsatz ist für einen Bemessungsstrom von 63 A ausgelegt und zugelassen für eine Bemessungsspannung von 1500 V DC. Die gPV-Charakteristik bietet sowohl Schutz gegen Überlast als auch gegen Kurzschluss und ist speziell auf die Anforderungen von PV-Anlagen optimiert. Der Sicherungseinsatz verfügt über einen Stirnkennmelder, der den Auslösezustand visuell anzeigt und eine schnelle Fehlerdiagnose ermöglicht.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Absicherung von DC-Generatorkreisen in netzgekoppelten Photovoltaik-Anlagen sowie die Sicherung von Batterie-Strängen in Hybrid- und Off-Grid-Systemen. Die gPV-Charakterisierung unterscheidet sich von Standard-gG-Sicherungen durch optimierte Auslösecharakteristiken, die Transientströme von PV-Modulen berücksichtigen und Fehlauslösungen minimieren. Der Austausch beschädigter Einsätze erfolgt werkzeuglos durch die Messerkontakt-Bauform. Siemens-Sicherungseinsätze dieser Serie erfüllen internationale Normen für PV-Schutzgeräte und sind RoHS-konform.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
1,0110 kg
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| Artikelgewicht: |
1,0110 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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22,00 × 17,50 × 8,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000055 |
| Produktfamilie |
PV-Summensicherungen |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
30 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
220,00 x 175,00 x 80,00 mm |
| Nettogewicht |
1,011 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
2 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.06.2012 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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