Produktbeschreibung
Der Sicherungseinsatz 3NE1220-4 ist ein spezialisierter PV-Sicherungseinsatz für die Absicherung von Photovoltaik-Anlagen. Das Gerät ist in der Baugröße NH1 ausgeführt und verfügt über einen Bemessungsstrom von 80 A bei einer Gleichspannung bis 1000 V DC. Die gPV-Charakteristik ist auf die Anforderungen von Photovoltaik-Systemen abgestimmt und bietet selektiven Schutz vor Überstrom- und Kurzschlussereignissen. Der Sicherungseinsatz ist mit Messerkontakten ausgestattet, die eine sichere elektrische Verbindung in der NH-Messersicherungs-Halterung gewährleisten. Ein integrierter Stirnkennmelder signalisiert die Auslösung des Sicherungseinsatzes.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Strangabsicherung in dezentralen Wechselrichter-Systemen sowie die Gleichstrom-Hauptschutzschaltung auf dem Dach oder in der Generatorbox von PV-Anlagen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Vergleich zu herkömmlichen Industriesicherungen bietet die gPV-Auslegung eine optimierte Charakteristik für die hohen Gleichströme und Spannungsgradienten moderner Photovoltaik-Anlagen. Der Einsatz ist nach RoHS-Richtlinie konform und erfüllt REACH-Anforderungen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,6060 kg
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| Artikelgewicht: |
0,6060 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
22,00 × 19,00 × 9,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000055 |
| Produktfamilie |
PV-Summensicherungen |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
220,00 x 190,00 x 90,00 mm |
| Nettogewicht |
0,606 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
2 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.06.2010 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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