Produktbeschreibung
Der Schutzartflansch BD2-400-FSE ist ein Endflansch für BD2-Schienenverteiler mit Schutzart IP55. Das Zubehörteil wird an den Enden von Schienenverteilern mit 400 A Bemessungsstrom montiert und schließt freie Anschlussöffnungen ab. Die Schutzart IP55 gewährleistet, dass eindringende Wasser- und Staubpartikel die darunter liegenden Klemmen und Kontakte nicht beschädigen können. Das Flansch-Design ermöglicht eine sichere mechanische Befestigung auf der Hutschiene und eine dichte Abdeckung gegen seitliche Verschmutzung. Der Endflansch
Anwendungsbereiche
wird typischerweise bei der Konfiguration von Schaltschrankverteilern in Maschinen- und Anlagenbau eingesetzt, insbesondere wenn Schienenverteiler nicht über ihre volle Länge mit Modulen bestückt sind. Ein zweiter wichtiger Einsatzfall ist die Nachrüstung von bestehenden Schaltschränken, wenn die ursprüngliche BD2-Verteilerlösung durch den Endflansch abgedichtet werden soll. Das Nettogewicht beträgt 1,9 kg. Das Zubehörteil entspricht den Anforderungen der RoHS-Richtlinie und ist ab Lager verfügbar. Die Lieferzeit beträgt durchschnittlich 15 Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
1,9000 kg
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| Artikelgewicht: |
1,9000 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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36,80 × 19,00 × 7,20 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002271 |
| Produktfamilie |
– |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
15 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
368,00 x 190,00 x 72,00 mm |
| Nettogewicht |
1,9 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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