Produktbeschreibung
Der BD2-1250-FS ist ein Schutzartflansch mit IP55-Schutzart für den Schienenverteiler BD2-1250. Das Zubehörteil besteht aus einem Klemmblock und dient der Absicherung gegen Spritzwasser und Staub in feuchter Umgebung. Die IP55-Klassifizierung garantiert Schutz gegen Strahlwasser aus beliebigen Richtungen und begrenzte Staubeinlagerung. Der Flansch wird direkt auf dem Verteiler montiert und ermöglicht eine sichere, wartungsfreie Abdichtung der Klemmbereiche. Typische
Anwendungsbereiche
Einsatzgebiete sind Schaltanlagen in Produktionshallen mit erhöhter Feuchte, Wasch- und Reinigungsanlagen sowie outdoor-ähnliche Umgebungen in Fabrikgebäuden. Auch in Lebensmittel- und Chemieindustrie, wo regelmäßige Reinigungen mit Spritzwasser durchgeführt werden, bewährt sich der IP55-Schutz.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu einfachen Staubschutzhauben bietet ein echter IP-zertifizierter Schutzflansch eine permanente und wartungsgeprüfte Abdichtung ohne zusätzliche Wartungszyklen. Der Flansch ergänzt das BD2-Verteilersystem und ist als Einzelkomponente oder als Teil von Retrofit-Maßnahmen verwendbar.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
2,1000 kg
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| Artikelgewicht: |
2,1000 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
36,80 × 19,00 × 13,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002271 |
| Produktfamilie |
– |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
15 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
368,00 x 190,00 x 130,00 mm |
| Nettogewicht |
2,1 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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