Produktbeschreibung
Der Schraubenflachanschluss 4-teilig ist Zubehör für die Niederspannungsschalter der Siemens-Baureihe 3VA61 und 3VA62. Der Anschluss besteht aus vier Flachkontaktelementen, die mittels Schraube an den Stromschienen oder Schaltleiter befestigt werden. Die Konstruktion ermöglicht eine sichere, spielfreie Verbindung zwischen den Geräten und der Energieverteilanlage. Das Nettogewicht beträgt 0,11 kg bei einer kompakten Verpackungsgröße von 150 × 100 × 30 mm.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind Schaltschränke in Produktionsanlagen, wo mehrere 3VA61/62-Schalter an einer gemeinsamen Stromschiene angeschlossen werden müssen, sowie Verteilkästen in Maschinenbau und Automatisierungstechnik, in denen Ersatzteile vorgehalten werden. Der Anschluss ist ein Standardzubehör, das insbesondere bei Wartungsarbeiten oder Austausch von Schaltern benötigt wird.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu Steckverbindungen bieten Schraubenflachanschlüsse höhere Kontaktsicherheit und eine verlässliche mechanische Fixierung unter Vibration. Das Produkt erfüllt die RoHS-Richtlinie und unterliegt den Rücknahmepflichten der Elektroschrott-Verordnung (2012/19/EU). Die Regellieferzeit beträgt drei Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,1100 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
150,00 × 100,00 × 30,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
150,00 x 100,00 x 30,00 mm |
| Nettogewicht |
0,11 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.01.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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