Produktbeschreibung
Die Rundleiteranschlussklemme TA2.3 ist eine Zusatzkomponente für Niederspannungsschalter der Serie 3VA61/62 von Siemens. Die Klemmeinheit ermöglicht den Anschluss von zwei Rundleitern mit Hilfsleiter-Spannungsabgriff und wird als 4er-Set geliefert. Das Lieferset enthält alle notwendigen Komponenten für den Austausch oder die Erweiterung bestehender Schaltanlagen. Die Ausführung ist für Leiterquerschnitte von 4 AWG bis 300 kcmil ausgelegt und erfüllt die technischen Anforderungen für Niederspannungsverteilungen in Schaltschränken. Das Zubehörteil ist RoHS-konform seit 01.01.2016 und unterliegt den geltenden Rücknahmepflichten nach der Elektroschrott-Richtlinie 2012/19/EU.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen liegen in der Verdrahtung und Schaltanlagenerweiterung bei DC- und AC-Versorgungen sowie bei der Nachrüstung von bestehenden 3VA61/62-Installationen in Verpackungsmaschinen und Förderanlagen. Das Nettogewicht beträgt 0,732 kg; die Lieferzeit ist mit 3 Tagen kalkuliert. Die Mengeneinheit ist 1 Stück (enthält 4 Klemmeinheiten). Die Klemme bietet eine sichere Kontaktierung mit definierten Anpresskräften im Schaltschrank-Einsatz.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,7320 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
143,00 × 104,00 × 80,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : EAR99 |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
143,00 x 104,00 x 80,00 mm |
| Nettogewicht |
0,732 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.01.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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