Produktbeschreibung
Die Schienenklammer M10 8PQ9400-0BA02 ist ein Montagezubehör zur Befestigung von Hutschienen in Schaltschränken und Steuerverteilern. Der 20er Pack enthält insgesamt 20 Stück Klammern für die sichere und werkzeuglose Montage von 35-mm-Tragschienen auf Befestigungspunkten. Das Nettogewicht pro Pack beträgt 0,597 kg bei Verpackungsmaßen von 185 × 120 × 30 mm. Die Lieferzeit liegt bei drei Werktagen. Die Schienenklammer ist RoHS-konform seit dem 1. Juli 2006 und erfüllt die aktuellen Stoffbeschränkungen nach der geltenden Kandidatenliste.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Montage von DIN-Hutschienen in Niederspannungsverteilern, Schaltschränken für Photovoltaik-Anlagen sowie in Verpackungs- und Förderanlagen. Auch bei der Befestigung von Steuerungsmodulen und Automatisierungskomponenten werden solche Klammern verwendet. Die M10-Ausführung gewährleistet eine sichere Befestigung mit standardisierten Befestigungslöchern. Siemens bietet die Klammern als praktisches 20er-Pack an, um Lagerbestände für größere Schaltschrankprojekte zu reduzieren und Montagekosten zu senken.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,5970 kg
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| Artikelgewicht: |
0,5970 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
18,50 × 12,00 × 3,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002625 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
185,00 x 120,00 x 30,00 mm |
| Nettogewicht |
0,597 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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