Produktbeschreibung
Der Faltenbalg Form 4B ist ein Anschlussterminal für die Schaltschrankmontage und wird in einer Packung mit 4 Stück geliefert. Das Montagezubehör erfüllt die RoHS-Richtlinie seit dem 01.08.2014 und unterliegt den geltenden Stoffbeschränkungen gemäß der aktuellen Kandidatenliste der REACH-Verordnung. Das Anschlussterminal wird standardmäßig in Schaltschrankbaugruppen eingesetzt, um flexible Verbindungen zwischen Komponenten herzustellen und Erschütterungen sowie Vibrationen zu kompensieren. Die kompakten Abmessungen von 380 × 180 × 60 mm ermöglichen eine platzsparende Lagerung und Montage in engen Schaltschrankkonfigurationen. Mit einem Nettogewicht von nur 0,34 kg pro Pack ist das Anschlussterminal leicht zu handhaben und zu transportieren. Der Faltenbalg findet typischerweise Anwendung in der Absicherung von Elektroverteilern, in Verdrahtungs- und Anschlussleisten sowie in Hutschienen-Konstruktionen.
Anwendungsbereiche
Auch in der Verpackungstechnik und Förderanlagentechnik wird das Montagezubehör zur Vibrationsdämpfung zwischen Schaltschrankelementen eingesetzt. Die verfügbare Lieferzeit von 3 Tagen macht das Anschlussterminal zu einem verfügbaren Standardzubehör für Schaltschrankplaner und Anlagenbauer.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,3400 kg
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| Artikelgewicht: |
0,3400 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
38,00 × 18,00 × 6,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002625 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
380,00 x 180,00 x 60,00 mm |
| Nettogewicht |
0,34 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.08.2014 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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