Produktbeschreibung
Die Anschlussklemme 8US1921-2AC01 ist Zubehör des Siemens SENTRON Sammelschienensystems 8US1 und dient der Verbindung von Stromschienen mit Verteilerelementen und Lasttrennschaltern. Sie ist für Schienenmittenabstände von 40 mm und 60 mm ausgelegt und arbeitet mit einer Schienendicke von 5 mm. Die Klemme akzeptiert Leiterquerschnitte von 16 bis 120 mm² und wird direkt auf den Schienen montiert. Das System eignet sich für die Verdrahtung in Niederspannungsverteilern und Schaltschränken, wo mehrere Abgänge von einer zentralen Stromschiene verwaltet werden müssen.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Absicherung von Maschinengruppen in der Fertigung, die Energieverteilung in Umspannstationen sowie die Anlagenverdrahtung in Industriegebäuden mit hohem Stromaufkommen. Das Zubehör ist RoHS-konform (seit 2005) und unterliegt den EU-Rücknahmepflichten für Elektrogeräte. Die Lieferzeit beträgt standardmäßig 3 Tage. Bei Systemen mit mehreren parallelen Schienen oder asymmetrischen Mittenabständen sollte vorab die Kompatibilität mit der bestehenden Sammelschienenkonfiguration überprüft werden.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,1000 kg
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| Artikelgewicht: |
0,1000 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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7,00 × 4,00 × 3,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002270 |
| Produktfamilie |
SENTRON Sammelschienensystem 8US1 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
70,00 x 40,00 x 30,00 mm |
| Nettogewicht |
0,1 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
15 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.09.2005 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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