Produktbeschreibung
Die Anschlussklemme 8US1921-2AD00 ist Zubehör für das SENTRON-Sammelschienensystem 8US1 und dient zur Verbindung von Stromschienen mit Leiterquerschnitten von 16 bis 70 mm². Die Klemme ist für eine Schienendicke von 5 mm ausgelegt und wird mit einem Schienenmittenabstand von 40 oder 60 mm montiert. Sie ermöglicht die sichere und leitfähige Verbindung von Kupfer- oder Aluminiumschienen in Niederspannungsverteilern und Schaltanlagen. Die Anschlussklemme erfüllt die RoHS-Richtlinie und unterliegt der REACH-Informationspflicht gemäß aktueller Kandidatenliste.
Anwendungsbereiche
In typischen Schaltschrank-Anwendungen wie der Hauptverteilung von Energieversorgungen oder der Verdrahtung von Stromschienen in Schaltanlagen kommt diese Klemme zum Einsatz. Auch bei modularen Erweiterungen von Verteileranlagen, wo Schienen nachträglich verbunden werden müssen, ist die 5-mm-Anschlussklemme Standard. Das Nettogewicht beträgt 0,072 kg, die Verpackungsmaße liegen bei 60 × 32 × 20 mm. Mit einer Lieferfrist von drei Tagen ist die Klemme als Standardersatzteil kurzfristig verfügbar.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
3,6000 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0720 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
6,00 × 3,20 × 2,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002270 |
| Produktfamilie |
SENTRON Sammelschienensystem 8US1 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
60,00 x 32,00 x 20,00 mm |
| Nettogewicht |
0,072 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
50 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Erfüllt |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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