Produktbeschreibung
Die 3-Phasen-Sammelschiene BGR.S2 (Typbezeichnung 3RV1935-3A) ist ein Sammelschienen-Adapter für die direkte Verbindung von bis zu zwei Leistungsschaltern der Baugröße S2 im Niederspannungsschaltschrank. Mit dem standardisierten Teilungsabstand von 75 mm passt die Schiene in gängige Hutschienen-Systeme und ermöglicht platzsparende Anordnung in engen Schrankkonfigurationen. Das Gesamtgewicht beträgt 0,15 kg, die kompakten Abmessungen von 131 × 55 × 15 mm machen die Sammelschiene flexibel einsetzbar.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind Photovoltaik-Wechselrichter-Steuerungen, wo drei Phasen mit Schaltern verschiedener Nennströme abgesichert werden müssen, sowie Drehstrom-Verteiler in Maschinensteuerungen und Schaltanlagen mit begrenztem Schrankinnenraum. Ein weiteres Einsatzfeld ist die Niederspannungs-Absicherung in dezentralisierten Stromverteilungen von Produktionsanlagen, wo mehrere S2-Schalter parallel geschaltet werden müssen. Die Schiene erfüllt die EU-Richtlinien RoHS und REACH vollständig; Rücknahme und fachgerechte Entsorgung sind nach der Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Richtlinie 2012/19/EU sichergestellt. Verfügbar mit Standard-Lieferzeit von 3 Tagen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,1500 kg
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| Artikelgewicht: |
0,1500 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
13,10 × 5,50 × 1,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC001531 |
| Produktfamilie |
Sammelschienenzubehör |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
131,00 x 55,00 x 15,00 mm |
| Nettogewicht |
0,15 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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