Produktbeschreibung
Die Abdeckkappe 3RV1935-6A ist ein Verschleißschutzteil für die 3-Phasen-Sammelschiene Baugröße S2. Sie dient zum Schutz der Anschlussfahnen vor Verschmutzung, Feuchtigkeit und mechanischer Beschädigung während Montage und Betrieb. Das Zubehörteil wiegt nur 5 Gramm und hat kompakte Verpackungsmaße von 50 × 30 × 10 mm, was den Transport und die Lagerhaltung vereinfacht. Die Abdeckkappe erfüllt die Anforderungen der RoHS-Richtlinie und unterliegt der Rücknahmepflicht gemäß der Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Richtlinie 2012/19/EU. Das Produkt wird als Sammelschienenzubehör klassifiziert und ist typischerweise in weniger als drei Werktagen verfügbar.
Anwendungsbereiche
Einsatzfelder sind der Aufbau von Schaltanlagen in Industrie, Handwerk und Gebäudetechnik sowie die Wartung bestehender Sammelschienen-Installationen. Die Kappe ist unverzichtbar bei der Lagerhaltung von nicht sofort verbauten Sammelschienen-Komponenten, um Korrosion und Kontaktwiderstand-Erhöhung zu vermeiden. Als Siemens-Original-Verschleißteil gewährleistet sie optimale Passgenauigkeit auf der S2-Baugröße. Zusätzliche Abdeckkappen sollten in jeder Schaltanlagen-Werkstatt bevorratet werden, da sie kostengünstig und schnell austauschbar sind.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0050 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0050 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
5,00 × 3,00 × 1,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC001531 |
| Produktfamilie |
Sammelschienenzubehör |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
50,00 x 30,00 x 10,00 mm |
| Nettogewicht |
0,005 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
5 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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