Produktbeschreibung
Die Rundleiteranschlussklemme TA4.3 ist eine spezialisierte Anschlusskomponente für Siemens Niederspannungsschalter der Baureihe 3VA. Sie verbindet vier Leiter mit Querschnitten von 120 bis 240 mm² und verfügt über einen integrierten 3-fach Hilfsleiter-Spannungsabgriff. Die Klemme ist als Zubehör für die 3VA15- und 3VA25-Schalter konzipiert und ermöglicht eine sichere Verdrahtung großer Querschnitte in Niederspannungsverteilern und Schaltanlagen. Der Spannungsabgriff mit drei Anschlüssen erlaubt die parallele Ableitung von Hilfsspannungen für Steuerstromkreise, Messumformer oder Überwachungsgeräte.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Stromverteilung in Fabrikationsanlagen mit mehreren parallel geschalteten Lasten sowie die Rückleitungs- und Neutralleiter-Konfiguration in Dreiphasen-Systemen. In Schaltschränken für Pumpenstationen oder Verdichter-Antriebe ermöglicht die Klemme eine kompakte und fehlerfreie Verschaltung mehrerer großflächiger Kupferleiter. Das Zubehörteil ist REACH-konform und RoHS-zugelassen seit 2016. Die Verpackungseinheit enthält ein Stück, das Nettogewicht beträgt 2,271 kg.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
2,2710 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
172,00 × 333,00 × 52,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile 3VA9, für IEC-Schalter bis 1250A |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : EAR99 |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
172,00 x 333,00 x 52,00 mm |
| Nettogewicht |
2,271 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.01.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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