Produktbeschreibung
Die Rundleiteranschlussklemme TA2.7 ist Zubehör für die Steck-/Einschubeinheit 3VA63/64 von Siemens und dient der Verbindung von bis zu 6 Kabeln mit Leiterquerschnitten von 14 AWG bis 2 AWG. Das Set enthält 4 Anschlussklemmblöcke aus Kunststoff mit metallischen Kontakten zur Stromübertragung in Niederspannungsschaltanlagen. Die Klemmen sind für den Schaltschrankbau und die Verdrahtung von Verteiler- und Steuergeräten konzipiert.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Kabelverschaltung in Photovoltaik-Wechselrichtern mit Schaltereinheiten 3VA63 und 3VA64 sowie die Steuerstromkreis-Verdrahtung in modularen Schaltschränken für Automatisierungsanlagen. Die Anschlussklemmen ermöglichen eine schnelle, werkzeuglose oder werkzeuggestützte Verdrahtung ohne Abdrehen von Mantelleitern.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu einzelnen Kontakt-Einsteckelementen bietet eine vormontierte Klemmengruppe mit vier Stück eine höhere Montagegeschwindigkeit und reduziertes Verwechslungsrisiko bei der Gerätebestückung. Das Zubehör erfüllt die RoHS-Richtlinie seit 01.01.2016 und unterliegt den EU-Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte. Die Nettogewicht pro Set liegt bei 0,854 kg bei Standardverpackung.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,8540 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
190,00 × 106,00 × 103,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : 9N9999 |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
190,00 x 106,00 x 103,00 mm |
| Nettogewicht |
0,854 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.01.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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