Produktbeschreibung
Die Rundleiteranschlussklemme TC1.5 ist Originalzubehör für die Siemens Leistungsschalter der Reihen 3VA53/54 und 3VA63/64. Die Klemme ist für Kupferleitungen ausgeführt und wird in einer Packungseinheit mit 3 Stück geliefert. Sie ermöglicht den sicheren und beständigen Anschluss von Rundleitern im Querschnittsbereich von 1 AWG bis 600 kcmil an die entsprechenden Schaltergehäuse. Das Material ist Kupfer, was für optimale Leitfähigkeit und Korrosionsbeständigkeit sorgt. Die Klemme erfüllt die geltenden Richtlinien der RoHS-Direktive seit dem 1. Januar 2016 und entspricht den Anforderungen der REACH-Verordnung.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Wartung und der Austausch von Anschlusskomponenten in Schaltschränken sowie die Reparatur von defekten Klemmen an bestehenden 3VA-Leistungsschaltern in Industrie- und Gebäudetechwagen. Beim Austausch gebrauchter Klemmen sollten die neuen Klemmen vor dem Einbau auf korrekten Sitz und sichere Kontaktierung überprüft werden. Das Nettogewicht einer Packungseinheit liegt bei rund 0,92 kg. Die Lieferzeit beträgt normalerweise 3 Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,9190 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
119,00 × 67,00 × 46,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : 9N9999 |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
119,00 x 67,00 x 46,00 mm |
| Nettogewicht |
0,919 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.01.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Blei CAS-Nr. 7439-92-1 > 0,1 % (w / w) |
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