Produktbeschreibung
Die Rundleiteranschlussklemme TA1.5 ist eine Anschlusskomponente für Leistungsschalter der Baureihen 3VA53, 3VA54, 3VA63 und 3VA64 von Siemens. Das 3er-Set beinhaltet Anschlussklemmblöcke mit integriertem Hilfsleiter-Spannungsabgriff zur Erfassung der Phasenspannungen. Die Klemmen sind für Cu-Kabel von 1 AWG bis 600 kcmil ausgelegt und zugelassen und damit für Leistungen bis 400 A einsetzbar. Die Ausführung mit Spannungsabgriff ermöglicht die sichere Anschlussgewinnung für Steuerstromkreise, Messaufgaben und Auslöselogiken direkt am Schalter. Das Zubehör wird werksseitig vormontiert und ist als Ersatzteil oder Austausch bei Schaltschrank-Wartungen verfügbar. Der Verbindungsbereich für Rundleiter ist auf TA1.5 standardisiert, was eine sichere und wartungsfreundliche Verdrahtung in Niederspannungsverteilern, Steuerungsschränken und dezentralen Antriebsreihen gewährleistet. Das Set unterliegt RoHS-Konformität seit 2016 und ist für den europäischen Markt zugelassen.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind die Nachrüstung an bestehenden Schaltschrank-Installationen, die Instandhaltung von Maschinensteuerungen und der Ersatz von Originalkomponenten bei Revisionsarbeiten.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,3970 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
119,00 × 67,00 × 46,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : 9N9999 |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
119,00 x 67,00 x 46,00 mm |
| Nettogewicht |
0,397 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.01.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Blei CAS-Nr. 7439-92-1 > 0,1 % (w / w) |
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