Produktbeschreibung
Die Rundleiteranschlussklemme TC1.3 ist eine Spezialklemmung für kupferne Runddrahtleiter in der Größenordnung 14 AWG bis 1/0 und gehört zum Zubehörsortiment für Niederspannungs-Schutzschalter der Serie 3VA52. Das 4er-Set besteht aus je einer Klemme mit integriertem Hilfsleiter-Spannungsabgriff, was eine sichere und wartungsfreundliche Kontaktierung ermöglicht. Die Ausführung in Kupfer gewährleistet eine Stromüberleitung ohne Kontaktverlust.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Verdrahtung von Schalttafeln und Schaltschränken, insbesondere bei der Anbindung von Rundleiterkabeln an 3VA-Schutzschalter-Modulen. Auch in der Instandhaltung und beim Austausch defekter Anschlussklemmen ist dieses Zubehör relevant.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu Standard-Flachsteckerklemmen bietet die TC1.3-Ausführung eine präzisere Passung für Rundleiter und reduziert Montagefehler. Das Nettogewicht beträgt 0,296 kg pro Packung, die Verpackungsmaße betragen 170 x 120 x 30 mm. Die Regel-Lieferzeit liegt bei 3 Tagen. Dieses Zubehör unterliegt den Bestimmungen der RoHS-Richtlinie und der Rücknahmepflicht nach der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,2960 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
170,00 × 120,00 × 30,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : EAR99 |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
170,00 x 120,00 x 30,00 mm |
| Nettogewicht |
0,296 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2019 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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