Produktbeschreibung
Die Rundleiteranschlussklemme TC1.3 ist ein Kupfer-Zubehörsatz mit vier Einzelklemmen für Rundleiter im Querschnittsbereich 14 AWG bis 1/0. Das Set ist speziell als Anschluss- und Ersatzteil für die Schutzschalter der Baureihe 3VA52 ausgelegt. Die Klemmen bieten sichere, dauerhaft Kontaktierung von Kupfer-Rundleitern in Niederspannungsverteilern und Schaltanlagen. Der Lieferumfang umfasst vier Anschlussklemmen, die einzeln austauschbar sind und einen Nettowert von 0,301 kg pro Set aufweisen. Die Verpackungsgröße beträgt 150 × 100 × 22 mm. Typische
Anwendungsbereiche
Einsatzgebiete sind der Austausch von Verschleißteilen in bestehenden 3VA52-Installationen sowie die Erweiterung oder Reparatur von Niederspannungs-Schaltvorrichtungen in Industrie-, Infrastruktur- und Gebäudeanlagen. Die Klemmen sind RoHS-konform seit dem 01.07.2019 und unterliegen der Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte nach Richtlinie 2012/19/EU.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu einzelnen Ersatzklemmen bietet das 4er-Set eine wirtschaftliche Vorratshaltung für regelmäßige Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen. Die Standardlieferzeit beträgt 3 Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,3010 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
150,00 × 100,00 × 22,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : EAR99 |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
150,00 x 100,00 x 22,00 mm |
| Nettogewicht |
0,301 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2019 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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