Produktbeschreibung
Die Rundleiteranschlussklemme TC1.4 ist eine Anschlusslösung für Kupferleiter und dient als Ersatzteil und Zubehör für Siemens 3VA52 Leistungsschalter im Niederspannungsbereich. Die Ausführung erfolgt als 3er-Set und ist für Leiterquerschnitte von 6 AWG bis 350 kcmil ausgelegt. Das Material Kupfer gewährleistet optimale Leitfähigkeit und Korrosionsbeständigkeit in industriellen Schaltanlagen. Die Klemme erfüllt die RoHS-Richtlinie seit 2016 und unterliegt den geltenden Rücknahmepflichten für Elektroaltgeräte gemäß 2012/19/EU.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind der Austausch verschlissener Anschlussklemmen in bestehenden Niederspannungsverteilern und Schaltschränken mit 3VA52 Geräten sowie die Erweiterung von Schaltanlagen mit zusätzlichen Anschlusskapazitäten. Besonders in Fertigungsbetrieben und Maschinenbau-Anlagen ist ein Austausch-Set sinnvoll, um Ausfallzeiten bei Klemmendefekten zu minimieren.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu Einzelklemmen bietet das 3er-Set Kosteneffizienz bei Wartung und Instandhaltung mehrerer Schaltgeräte. Das Nettogewicht von 0,33 kg ermöglicht einfache Lagerung und Handhabung. Die Lieferzeit beträgt regulär 3 Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,3300 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
170,00 × 120,00 × 30,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : 9N9999 |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
170,00 x 120,00 x 30,00 mm |
| Nettogewicht |
0,33 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.01.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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