Produktbeschreibung
Die Rundleiteranschlussklemme TA2.3 ist eine Anschlusskomponente für 2-kabelige Verdrahtung mit integriertem Hilfsleiter-Spannungsabgriff. Das Zubehörteil ist speziell für die 3VA52-Schalterserie von Siemens konzipiert und wird als 3er-Satz geliefert. Die Klemme nimmt Leiterquerschnitte von 4 AWG bis 300 kcmil auf und eignet sich damit für eine breite Spannweite von dünneren Steuerungsleitungen bis zu dicken Hauptleiter-Ausführungen. Der Hilfsleiter-Spannungsabgriff ermöglicht die parallele Erfassung einer Hilfsspannung oder einer Messgröße, ohne die Hauptverbindung zu unterbrechen.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Verdrahtung von Niederspannungsverteilern in Industrieanlagen, wo mehrere Leiter mit unterschiedlichen Querschnitten und zusätzlicher Messstromerfassung oder Steuerspannung angebunden werden müssen. Auch bei der Nachrüstung von 3VA52-Schaltern mit erweiterten Steuerungs- oder Überwachungsfunktionen kommt diese Anschlussklasse zum Einsatz. Das Material erfüllt die REACH-Anforderungen und unterliegt der RoHS-Richtlinie. Der 3er-Satz bietet Redundanz und Ersatzbevorratung für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an bestehenden Anlagen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,5580 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
110,00 × 101,00 × 75,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : 9N9999 |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
110,00 x 101,00 x 75,00 mm |
| Nettogewicht |
0,558 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.01.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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