Produktbeschreibung
Die Rundleiteranschlussklemme TA1.0 ist eine Anschlusskomponente für die 3VA-Baureihe von Siemens und dient als Ersatzteil bzw. Erweiterungszubehör für Niederspannungsschalter bis 1250 A. Der Satz besteht aus vier Klemmen und ist für Leiterquerschnitte von 1,5 bis 10 mm² ausgelegt. Die Klemmen ermöglichen die werkzeuglose oder werkzeuggebundene Verdrahtung von Rundleitern an den Schaltern und Schaltgeräten der 3VA10- und 3VA11-Serie.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind der Neubau oder die Erweiterung von Niederspannungsverteilern in Industrie- und Gewerbegebäuden, wo mehrere Schalter parallel geschaltet werden müssen. Ebenso findet sich die Klemme bei Instandhaltungsmaßnahmen und beim Austausch verschlissener oder beschädigter Originalanschlusskomponenten ein.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu einzelnen Ersatzklemmen bietet das Vierer-Set eine wirtschaftliche Lagerhaltung für geplante Schaltschrank-Modernisierungen. Das Zubehör erfüllt die RoHS-Richtlinie seit Januar 2016 und unterliegt der Rücknahmepflicht für Elektro- und Elektronik-Altgeräte nach der EU-Richtlinie 2012/19/EU. Nettogewicht 0,055 kg, Verpackungsmaße 150 × 100 × 22 mm.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0550 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0550 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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15,00 × 10,00 × 2,20 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile 3VA9, für IEC-Schalter bis 1250A |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : EAR99 |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
150,00 x 100,00 x 22,00 mm |
| Nettogewicht |
0,055 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.01.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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