Produktbeschreibung
Die Klemmenabdeckung verlängert 2-polig ist ein Zubehörteil für Siemens 3VA51 Leistungsschalter und dient dem Schutz der Klemmenbereiche im Schaltschrank. Die verlängerte Ausführung mit 2-poliger Abdeckung gewährleistet vollständige Isolation der Anschlussbereiche und verhindert unbeabsichtigte Berührungen unter Last. Das Zubehörteil ist aus widerstandsfähigem Kunststoff gefertigt und erfüllt die RoHS-Richtlinie seit 01.01.2016. Die Verpackungsmaße betragen 90 x 62 x 75 mm bei einem Nettogewicht von 0,114 kg. Mengeneinheit ist 1 Stück.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind Verdrahtungs- und Wartungsarbeiten in industriellen Schaltschränken, wo zusätzliche Sicherheit beim Umgang mit bestromten Klemmen erforderlich ist, sowie in Anlagenmodernisierungen und Ersatzteilversorgungen von bestehenden 3VA51 Installationen. Die Montage erfolgt werkzeuglos auf die vorgesehenen Befestigungspunkte des Leistungsschalters. Bei der Auswahl ist sicherzustellen, dass die 2-polige Ausführung zum installierten Schaltertyp passt. Das Zubehörteil ist ab Lager verfügbar und wird in der Regel innerhalb von 3 Tagen geliefert.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,1140 kg
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| Artikelgewicht: |
0,1140 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
9,00 × 6,20 × 7,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
90,00 x 62,00 x 75,00 mm |
| Nettogewicht |
0,114 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.01.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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