Produktbeschreibung
Der Rollenhebel 3SE5000-0AE12-1AJ0 ist ein Antriebskopf aus Edelstahl für Positionsschalter der Baureihe 3SE52. Das Bauteil kombiniert ein massives Edelstahlgehäuse mit einer Kunststoffrolle von 13 mm Durchmesser und ist funktionsfähig bei Temperaturen bis -40 °C. Die Edelstahl-Ausführung sorgt für Beständigkeit gegen Korrosion und aggressive Medien, weshalb dieser Rollenhebel besonders in der Lebensmittelindustrie, Chemie und Außenanwendungen zum Einsatz kommt.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Endlagenkontrolle an Schiebern und Ventilen in korrosiven Umgebungen sowie die Überwachung von Maschinenpositionen in Kältelagern und Tiefkühlereien. Die Kunststoffrolle reduziert Verschleiß und ermöglicht sanften Kontakt mit den überwachten Komponenten.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu Stahlhebeln bietet die Edelstahl-Konstruktion dauerhaften Schutz vor Rostbildung und Oberflächenkorrosion, besonders wichtig in feuchten und salzhaltig belasteten Umgebungen. Der Rollenhebel wird direkt auf den Positionsschalter 3SE52 aufgesetzt und benötigt keine zusätzlichen Montageadapter. Das Nettogewicht beträgt 21 Gramm, die Lieferfrist üblicherweise fünf Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0210 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0210 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
7,50 × 5,50 × 2,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC001487 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
75,00 x 55,00 x 25,00 mm |
| Nettogewicht |
0,021 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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