Produktbeschreibung
Der Antriebskopf 3SE5000-0AE12 ist ein Rollenhebel-Betätiger für die Positionsschalter-Baureihen 3SE51 und 3SE52 nach DIN EN 50047. Der Kopf besteht aus einem Edelstahlhebel mit einer verschleißfesten Kunststoffrolle von 13 mm Durchmesser und ist in Form E ausgeführt. Die Gehäusebreite beträgt 31 mm nach EN 50047 Standard. Der Rollenhebel ermöglicht eine sichere, wiederholbare Betätigung durch Nockenfolger oder Schleifer an rotierenden oder linear bewegten Maschinenteilen.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Positionserfassung an Schiebeachsen und Schlitten in Verpackungsmaschinen, die Endlagenerkennung von Drehtischen und Förderelementen sowie die Türposition-Überwachung in Automatisierungsanlagen. Der Edelstahlhebel bietet Korrosionsbeständigkeit in feuchten Schaltschrankumgebungen, während die Kunststoffrolle Verschleiß minimiert und ein ruhiges, geräuscharmes Rollverhalten gewährleistet. Die Kombination aus mechanischer Festigkeit und Rollenprinzip macht diesen Antriebskopf zur standardisierten Wahl für die Positionserfassung in Steuerungsanwendungen. Die Installation erfolgt einfach durch Aufstecken auf die kompatiblen Positionsschalter-Grundkörper, ohne Zusatzwerkzeug oder Kalibrierung.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0200 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0200 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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3,20 × 2,90 × 2,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC001487 |
| Produktfamilie |
Gehäusebreite 31 mm nach EN 50047 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
32,00 x 29,00 x 25,00 mm |
| Nettogewicht |
0,02 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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