Produktbeschreibung
Die Durchgangs-Reihenklemme 8WH2000-0AG01 ist eine Federzugklemme aus der SENTRON-Familie 8WH2 für den Einsatz in Steuerungsverteilern und Schaltschränken. Die Klemme ist für Leiterquerschnitte bis 4 mm² ausgelegt und verfügt über einen Federzuganschluss für werkzeuglose Verdrahtung. Die blaue Farbkennzeichnung ermöglicht eine schnelle optische Zuordnung in komplexen Verdrahtungsszenarien. Das Nettogewicht beträgt 0,008 kg, die Verpackungsmaße liegen bei 56 × 35 × 6 mm. Die Lieferzeit wird mit 3 Tagen angegeben. Typische
Anwendungsbereiche
Einsatzbereiche sind die Absicherung und Schaltung von Steuerstromkreisen in Niederspannungsverteilern sowie die Verdrahtung von Steuerungseingängen in SPS-Anwendungen und Automatisierungsanlagen. Ein weiteres Anwendungsfeld ist die Sensor-Aktor-Anbindung in dezentralisierten Schaltschrank-Architekturen. Das Produkt erfüllt die RoHS-Richtlinie seit dem 01.04.2006 und unterliegt der Rücknahmepflicht gemäß der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU. Die Federzugverbindung ermöglicht eine sichere, vibrationsfeste Kontaktierung ohne zusätzliches Spannwerkzeug.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0080 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0080 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
5,60 × 3,50 × 0,60 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000897 |
| Produktfamilie |
SENTRON Federzugklemmen 8WH2 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
56,00 x 35,00 x 6,00 mm |
| Nettogewicht |
0,008 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
50 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.04.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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