Produktbeschreibung
Die Durchgangs-Reihenklemme 8WH2000-0AE01 ist eine Federzugklemme aus der SENTRON-Baureihe 8WH2 für den Einsatz in Schaltschränken und Steuerverteilern. Die Klemme akzeptiert Leiterquerschnitte von 1,5 mm² und ist in blauer Farbe ausgeführt. Der Federzuganschluss ermöglicht eine werkzeuglose Verdrahtung, wodurch Zeit beim Schaltschrankbau eingespart wird. Die Klemme erfüllt die RoHS-Anforderungen seit 2006 und unterliegt den Rücknahmepflichten der Elektroaltgeräte-Richtlinie 2012/19/EU.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Signalverdrahtung in SPS-Steuerungen, die Sensor-Aktor-Anbindung in Automatisierungssystemen sowie die Verdrahtung von Steuerstromkreisen in Verpackungsmaschinen und Förderanlagen. Die geringe Baugröße ermöglicht hohe Belegungsdichten auf Hutschienen und Verteilerblöcken.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Vergleich zu Schraubklemmen entfällt bei Federzugklemmen das Drehmomentieren, was Verdrahtungsfehler reduziert und die Montagegeschwindigkeit erhöht. Die Auslieferung erfolgt in Einzelstück-Mengen mit einer Regel-Lieferzeit von drei Tagen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0050 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0050 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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5,00 × 3,60 × 0,30 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000897 |
| Produktfamilie |
SENTRON Federzugklemmen 8WH2 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
50,00 x 36,00 x 3,00 mm |
| Nettogewicht |
0,005 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
50 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.04.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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