Produktbeschreibung
Die Klemme 8JH4114 von Siemens ist eine 1-polige Reihenklemme für Hutschienen mit dem Profil 6x6 mm. Sie akzeptiert einen einzelnen Leiteranschluss mit Querschnitten von 16 bis 35 mm² und ist damit eine robuste Lösung für Stromverteilung in Schaltschränken und Kleinverteilern. Die Klemme ist RoHS-konform seit 2006 und unterliegt den Rücknahmepflichten der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Stromschienung in Niederspannungsverteilern sowie die Hauptleiter-Anschlusses in Schaltanlagen für Photovoltaik- und Windkraftanlagen. Sie wird häufig in Installationsverteilern eingesetzt, wo große Querschnitte wirtschaftlich angeschlossen werden müssen. Besonders für die Verdrahtung von Haupt- und Reservestromschienen in gewerblichen Steuerungen und Verteileraufbauten eignet sich diese Klemme.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu kleineren Querschnitts-Klemmen (bis 10 mm²) ist die 16–35 mm²-Ausführung speziell für hohe Strombelastungen und große Leiterquerschnitte ausgelegt. Die Montage erfolgt werkzeuglos auf der Schiene 6x6 mm durch einfaches Aufschieben. Das Nettogewicht beträgt 0,014 kg pro Stück.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0140 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0140 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
4,10 × 9,50 × 8,20 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002287 |
| Produktfamilie |
Zubehör für Verteilersysteme |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
10 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
41,00 x 95,00 x 82,00 mm |
| Nettogewicht |
0,014 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
10 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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