Produktbeschreibung
Die Gummi-Leitungseinführung 8HP1806 ist eine Kabelabdichtung für zwei Leitungen mit Querschnitten von 6 bis 15 Millimetern. Sie wird in Bodenblechen und Gehäusewänden von Kleinverteilern und Schaltschränken verwendet, um Kabelöffnungen abzudichten und Verschmutzung sowie Fremdkörper aus dem Geräteinneren fernzuhalten. Das Elastomer-Material ist temperaturbeständig und widerstandsfähig gegen typische Schmierstoffe und Reinigungsmittel in der Industrieumgebung. Die Einführung wird werkzeuglos in die vorbereitete Öffnung eingesetzt und bietet eine Abdichtung ohne zusätzliche Befestigung.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind die Leitungsführung in Schaltschränken für Industriesteuerungen, Verpackungsmaschinen und Fördersystemen sowie in Niederspannungsverteilern. Auch bei der Installation von Sensorkabeln und Steuerleitungen in Installationsverteilern wird die Einführung häufig eingesetzt.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu starren Kunststoff-Einführungen ermöglicht das elastische Gummimaterial eine größere Toleranz bei der Bohrung und dichtet auch bei leichten Verformungen ab. Das Nettogewicht beträgt 17 Gramm, die Verpackungsmenge ist eine Einheit pro Behälter. Lieferzeit etwa 3 Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0170 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0170 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
4,50 × 4,50 × 0,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002287 |
| Produktfamilie |
Bodenbleche |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
4,5 x 4,5 x 0,5 cm |
| Nettogewicht |
0,017 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
10 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.01.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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