Produktbeschreibung
Die Phasentrennwand H=100mm ist Zubehör für 4-polige Leistungsschalter der Serien 3WL10 und 3VA27. Das Set enthält 6 Einzelwände zur Phaseneinteilung in Schaltschränken und Verteileranlagen. Die Trennwände haben eine Baulänge von 100 mm und sind für Festeinbauschalter mit Nennspannungen über 440 V dimensioniert. Sie bestehen aus thermoplastischem Kunststoff und bieten sichere, werkzeuglose Montage. Die Phasentrennwände gewährleisten eine Phaseneinteilung und verhindern Verwechslungen bei der Verdrahtung mehrpoliger Schaltanlagen. Typischerweise kommen diese Trennwände in Niederspannungsverteilern, Schaltschränken und Maschinensteuerungen zum Einsatz, wo eine sichere räumliche Trennung der Stromkreise erforderlich ist.
Anwendungsbereiche
Sie sind insbesondere bei der Retrofitting älterer Schalterbestände sowie beim Neubau von Schaltschränken mit hohen Anforderungen an die Betriebssicherheit unverzichtbar. Die Montage erfolgt einfach auf der DIN-Hutschiene oder direkt am Schalter. Das Zubehör ist RoHS-konform seit 29.06.2017 und erfüllt alle geltenden Sicherheitsnormen für Niederspannungsschaltgeräte.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,1770 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
140,00 × 90,00 × 61,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
140,00 x 90,00 x 61,00 mm |
| Nettogewicht |
0,177 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 29.06.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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