Produktbeschreibung
Das Bemessungsstrommodul 3VW9011-0RC58 ist ein Messzubehör für Leistungsschalter der Baureihen 3WL10 und 3VA27 mit einem Bemessungsstrom von 1250 A. Es ermöglicht die externe Differenzstrommessung mittels Summenstromwandler MF Advanced und wird zur genauen Erfassung von Differenzströmen in modernen Niederspannungs-Schaltanlagen eingesetzt. Das Modul ist RoHS-konform seit 29.06.2017 und erfüllt alle geltenden Stoffbeschränkungen. Es wiegt nur 20 g und benötigt mit seinen Verpackungsmaßen von 140 × 90 × 61 mm minimal Lagerfläche.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind die Nachrüstung bestehender Leistungsschalter-Installationen in Niederspannungsverteilern sowie die Integration in neue Schaltschränke für dezentrale Energieversorgung und Gebäudeautomatisation, besonders wenn präzise Fehlerstrommessung erforderlich ist.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu fest verbauten internen Messsystemen ermöglicht dieses Modul die flexible Nachrüstung an bereits installierten Geräten ohne Austausch des gesamten Schalters. Die Standard-Lieferzeit beträgt 5 Tage. Siemens bietet umfassendes technisches Support für die korrekte Kalibrierung und Anbindung an digitale Energiemanagementsysteme.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,0200 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
140,00 × 90,00 × 61,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
140,00 x 90,00 x 61,00 mm |
| Nettogewicht |
0,02 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 29.06.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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