Produktbeschreibung
Der Parallelschaltverbinder 3RT1916-4BB31 ist ein 3-poliges Zubehörelement für Schütze der Baureihe 3RT2.1 von Siemens. Der Verbinder verbindet mehrere Kontorsätze in paralleler Anordnung, um die Schaltkapazität zu erhöhen oder redundante Schaltfunktionen zu realisieren. Die Ausführung mit Schraubanschluss ermöglicht eine sichere Befestigung an den Schutzanschlüssen des Schützes. Der 3-polige Aufbau macht ihn für dreiphasige Drehstrom-Schaltungen geeignet. Das Nettogewicht beträgt 0,017 kg, die Verpackungsmaße liegen bei 33 × 31 × 25 mm. Der Parallelschaltverbinder
Anwendungsbereiche
findet typische Anwendung in Schaltanlagen für Motoren hoher Leistung, wo zwei oder mehr Schütze zur Stromverteilung parallel geschaltet werden müssen, sowie in redundanten Steuerstromkreisen für Maschinen und Förderanlagen. Besonders in Energieverteilern und Steuerverteilern mit hohen Schaltströmen wird die Parallelschaltung von mehreren Schützen zur Wärmeverteilung eingesetzt. Der Verbinder ist vollständig im RoHS-Anwendungsbereich zertifiziert (gültig seit 01.07.2006) und erfüllt die REACH-Informationspflichten. Siemens bietet für diesen Verbinder eine Regel-Lieferzeit von drei Tagen an.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0170 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0170 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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3,30 × 3,10 × 2,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Sonstiges |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
33,00 x 31,00 x 25,00 mm |
| Nettogewicht |
0,017 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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