Produktbeschreibung
Der Parallelschaltverbinder 3RT1916-4BA31 ist ein 3-poliges Zubehörteil für Schütze der Serie 3RT2.1 von Siemens. Der Verbinder ermöglicht die sichere Parallelschaltung mehrerer Schütze zur Erhöhung des Schaltleistungsvermögens in Niederspannungsanlagen. Das Bauteil ist ohne Anschlussklemme ausgeführt und verfügt über einen Schraubanschluss, der eine werkzeuggestützte, sichere Verbindung mit den Schütz-Hauptkontakten ermöglicht. Die kompakte Bauform mit Verpackungsmaße von 28 × 8 × 43 mm ermöglicht eine platzsparende Integration in Schaltschränken und Verteileranlagen. Das Nettogewicht von 2,7 Gramm unterstreicht die leichte Konstruktion.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Parallelschaltung von Schützen in Verpackungsmaschinen, wo höhere Schaltleistungen für Motorantriebe benötigt werden, sowie in Förderanlagen und Aufzugssteuerungen mit dezentraler Schütz-Anordnung. Der Verbinder entspricht den Anforderungen der RoHS-Richtlinie und unterliegt der Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte gemäß der WEEE-Direktive 2012/19/EU. Als zertifiziertes Originalzubehör von Siemens garantiert das Bauteil die Kompatibilität mit der 3RT2.1-Serie und die Einhaltung der vorgesehenen Schaltleistungsmerkmale.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0030 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0030 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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2,80 × 0,80 × 4,30 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Sonstiges |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
28,00 x 8,00 x 43,00 mm |
| Nettogewicht |
0,0027 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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