Produktbeschreibung
Die Neutralleiter-/PE-Klemme 3LD9280-2B ist ein Zubehörteil für Siemens Haupt- und NOT-AUS-Schalter der Baureihen 3LD2 und 3LD5 UL. Sie dient der durchgehenden Verbindung von Neutralleiter und Schutzleiter und wird an der Frontseite des Schaltgeräts befestigt. Die Klemme ist für Schaltgeräte bis 100 bis 125 A (3LD2) und bis 60 A (3LD5 UL) ausgelegt und gewährleistet eine sichere, wartungsfreie Leiterverbindung im Schaltschrank. Das Bauteil erfüllt die RoHS-Richtlinie und entspricht den Exportkontrollbestimmungen. Typische Einsatzorte sind Niederspannungsverteilungen in Industrieanlagen, Schaltschränke für Maschinen im Fertigungsbereich sowie Notausschalter-Installationen in Verpackungsmaschinen und Förderanlagen. Die Frontmontage ermöglicht einen schnellen Austausch ohne Demontage des kompletten Schaltgeräts.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu separaten Neutralleiter-Verbindungsklemmen bietet die integrierte Lösung eine geprüfte Kompatibilität und vereinfachte Verdrahtung direkt am Schalter. Bei Austausch oder Wartung ist dieses Originalzubehör die sichere Wahl für die Aufrechterhaltung der Gerätesicherheit.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0870 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0870 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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8,30 × 4,50 × 2,70 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
83,00 x 45,00 x 27,00 mm |
| Nettogewicht |
0,087 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Erfüllt |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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