Produktbeschreibung
Die Neutralleiter-/PE-Klemme 3LD9280-2C ist ein Zubehörteil für die Niederspannungs-Schaltgeräte der Baureihen 3LD2 und 3LD5 UL von Siemens. Sie dient als Verteilelement für Neutralleiter und Schutzleiter (PE) in größeren Schaltanlagen und ist in durchgehender Ausführung konzipiert. Die Klemme ist für Bodenbefestigung vorgesehen und wird direkt an den Haupt- und NOT-AUS-Schaltern montiert. Sie ist geeignet für Schalter der Baureihe 3LD2 mit Bemessungsströmen von 100 bis 125 A sowie für die UL-zertifizierten Geräte der Baureihe 3LD5 mit 60 A. Das Zubehörteil erfüllt die geltenden Sicherheitsanforderungen und ist RoHS-konform.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind die Verdrahtung von Schaltschränken in der Verpackungstechnik, Förderanlagen und Maschinenbau, wo mehrere Schalter parallel Neutralleiter und Schutzleiter verteilen müssen. In NOT-AUS-Anlagen und Betriebsstättenschutzschalter-Schaltungen ist diese durchgehende Ausführung besonders wertvoll, da sie eine Verteilung der Schutzfunktion ermöglicht. Die Montage erfolgt werkzeuglos durch die Bodenbefestigung, wodurch Montagezeit gespart wird. Das Nettogewicht beträgt 0,086 kg, die Verpackung ist platzsparend mit den Maßen 83 × 45 × 27 mm. Siemens bietet diese Klemme in drei Tagen Lieferzeit an.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0860 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0860 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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8,30 × 4,50 × 2,70 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
83,00 x 45,00 x 27,00 mm |
| Nettogewicht |
0,086 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Erfüllt |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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