Produktbeschreibung
Die Neutralleiter-/PE-Klemme 3LD9220-2C ist eine Durchgangsklemme für die Bodenbefestigung an Haupt- und NOT-AUS-Schaltern der Siemens-Serie 3LD2. Das Zubehörteil ermöglicht die sichere Sammlung und Ableitung von Neutralleiter und Schutzleiter mit einem Bemessungsstrom von bis zu 32 A. Die Klemme ist ausgelegt für den Einsatz in Schaltschränken und Niederspannungsverteilern mit durchgehender Leiterführung. Siemens gewährleistet die Konformität nach RoHS-Richtlinie 2011/65/EU sowie die Einhaltung der REACH-Verordnung. Das Nettogewicht beträgt 34 Gramm, die Verpackung hat die Maße 55 × 42 × 19 mm.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind die Ergänzung von 3LD2-Schaltkombinationen in Maschinen und Schaltschränken mit Anforderungen an explizite Neutralleiter-Ableitung sowie der Aufbau von Steuerstromkreisen mit separater PE-Erfassung in Anlagen zur Energieverteilung. Die 3LD9220-2C ist standardisiertes Zubehör und ermöglicht eine homogene Systemlösung ohne zusätzliche externe Klemmblöcke. Montage und Austausch sind ohne Spezialwerkzeug durchführbar. Lagerbestandsgarantie und Verfügbarkeit sind durch die kurze Lieferzeit von drei Tagen gewährleistet.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0340 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0340 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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5,50 × 4,20 × 1,90 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
55,00 x 42,00 x 19,00 mm |
| Nettogewicht |
0,034 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Erfüllt |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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