Produktbeschreibung
Die Klemmenabdeckung 3LD9221-0A ist ein Zubehörteil für die Schalterserie 3LD2 und dient dem Schutz der Klemmenanschlüsse an Haupt- und NOT-AUS-Schaltern. Die Abdeckung ist für 3-polige Schalter mit Bemessungsströmen von 25 A und 32 A konzipiert und besteht aus Kunststoff mit guter chemischer Beständigkeit. Sie wird werkzeuglos auf die freigelegten Klemmen aufgesteckt und sitzt formschlüssig fest. Das Gewicht beträgt etwa 7 Gramm, die kompakten Abmessungen ermöglichen einfache Lagerung und schnelle Montage.
Anwendungsbereiche
In Schaltschränken und Verteilergehäusen schützt die Abdeckung die Klemmen vor Staub, Verschmutzung und zufälligem Kontakt mit stromführenden Teilen während Installation und Wartung. Sie ist besonders sinnvoll bei saisonal oder temporär nicht benutzten Schaltern sowie bei Maschinen mit hoher Vibration oder Staubaufkommen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu Isolierbändern bietet die starre Kunststoffabdeckung dauerhaften Schutz und kann beliebig oft ab- und angebracht werden, ohne an Haftung zu verlieren. Auch bei Feuchte- und Temperaturwechsel bleibt die Form stabil. Das Zubehörteil ist RoHS-konform und erfüllt alle geltenden Stoffbeschränkungen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0070 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0070 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
4,70 × 3,40 × 2,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
47,00 x 34,00 x 20,00 mm |
| Nettogewicht |
0,007 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
4 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Erfüllt |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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