Produktbeschreibung
Die Magnetspule 3TY6483-0BW4 ist eine Ersatzspule für die Schütze der Baureihe 3TB47, 3TB48 und 3TC48 von Siemens mit Bemessungsspannung DC 48V. Die Spule ist ein Verschleißteil, das bei Schützen regelmäßig überprüft und bei Bedarf ausgetauscht werden muss, um die Schaltfunktion zu sichern. Das Nettogewicht beträgt 1,065 kg, die Verpackungsmaße liegen bei 98 × 80 × 156 mm. Die Lieferzeit beträgt standardmäßig 20 Tage. Die Spule erfüllt die RoHS-Richtlinie seit dem 01.03.2017 und unterliegt der Rücknahmepflicht für Elektro- und Elektronik-Altgeräte nach 2012/19/EU.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind der Austausch von Magnetspulen in bestehenden Steuerungsanlagen, in Maschinenschaltschränken und in Schaltanlagen für Verpackungsmaschinen und Förderanlagen. Ein Spulentausch wird notwendig, wenn das Schütz nicht mehr anzieht oder wenn die Spule bei Wartungsarbeiten verschlissen wirkt. Ersatzspulen für diese Schützbaureihen sollten immer Original-Siemens-Teile sein, da Nachbauten zu Kompatibilitätsproblemen führen können. Bei der Lagerung sollten Magnetspulen trocken gelagert und vor mechanischen Beschädigungen geschützt werden.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
1,0650 kg
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| Artikelgewicht: |
1,0650 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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9,80 × 8,00 × 15,60 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC001043 |
| Produktfamilie |
Ersatzteile für Schütze 3TC4 und 3TC5 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
20 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
98,00 x 80,00 x 156,00 mm |
| Nettogewicht |
1,065 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.03.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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