Produktbeschreibung
Der Lüfter 3RW50 S12 ist ein Ersatzteil für die Sanftstarter der Baureihe 3RW50 in Größe S12. Das Kühlmodul sorgt für die erforderliche Wärmeabfuhr und Luftzirkulation im Gehäuse des Sanftstarters, um Überhitzung unter Last zu vermeiden und die Langzeitstabilität zu gewährleisten. Der Lüfter ist für die Montage in der S12-Baugröße vorgesehen und verfügt über eine Nettogewicht von 0,34 kg bei kompakten Verpackungsmaßen von 160 × 145 × 60 mm. Das Bauteil erfüllt die RoHS-Richtlinie seit September 2019 und unterliegt der Rücknahmepflicht gemäß der Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Richtlinie 2012/19/EU.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind der Austausch verschlissener oder defekter Kühlventilatoren in laufenden Sanftstarter-Installationen in Schaltschränken von Förderanlagen, Pumpenantrieben und Windenergieanlagen. Besonders bei thermisch belasteten Schaltschränken ohne zusätzliche externe Kühlung ist ein funktionsfähiger Lüfter erforderlich, um die Bemessungstemperatur des Sanftstarters einzuhalten. Die Lieferfähigkeit ist kurzfristig mit regelgebundener Lieferzeit von 3 Werktagen gegeben. Für Schaltschrank-Retrofit und Wartung ist dieses Ersatzteil ein Muss-Bestandteil der technischen Dokumentation.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,3400 kg
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| Artikelgewicht: |
0,3400 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
16,00 × 14,50 × 6,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Ersatzteile für Sanftstarter 3RW50 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
160,00 x 145,00 x 60,00 mm |
| Nettogewicht |
0,34 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 23.09.2019 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
| Nachhaltigkeit |
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