Produktbeschreibung
Der Leitungsschutzschalter 5SL5818-7 ist eine zweipolige Schutzeinrichtung für DC-Stromkreise mit einer Kurzschlussauslösefestigkeit von 6 kA. Der Schalter arbeitet mit der Charakteristik C und einem Bemessungsstrom von 15 A bei 110 V DC. Die Breite beträgt 1 Teiler (18 mm), was eine kompakte Montage auf Hutschiene 35 mm in Steuerungsverteilern und Schaltschränken ermöglicht. Die Auslösecharakteristik C ist für typische Lastströme mit moderaten Einschaltüberströmen ausgelegt und kombiniert thermische Überlasterkennung mit magnetischer Schnellauslösung bei Kurzschluss. Der Schalter eignet sich zur Absicherung von DC-Versorgungsleitungen in Photovoltaik-Wechselrichtern sowie zur Schutzschaltung von Steuerstromkreisen in Verpackungsmaschinen und Antriebssystemen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu dünner dimensionierten Sicherungsautomaten bietet die thermische Auslösecharakteristik eine stufenweise Reaktion auf progressive Überlaststromsituationen, während die magnetische Komponente bei Kurzschlussströmen schnell und schaltet. Für DC-Anwendungen mit höheren Einschaltströmen empfiehlt sich die Charakteristik D. Der Schalter ist RoHS-konform und erfüllt die Anforderungen der REACH-Verordnung.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
93,00 × 21,00 × 83,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000042 |
| Produktfamilie |
Grundgeräte |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
93,00 x 21,00 x 83,00 mm |
| Nettogewicht |
0,15 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 28.02.2022 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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