Produktbeschreibung
Der Leitungsschutzschalter 5SL5816-7 ist ein zweipoliger DC-Schutzschalter mit 6 kA Schaltbremsvermögen und einer Nennspannung von 110 V DC. Der Schalter hat einen Bemessungsstrom von 16 A und eine Schaltcharakteristik C, die für Stromkreise mit gemischten Belastungen (ohmsch-induktiv) ausgelegt ist. Die Baubreite beträgt 1 TE (18 mm), wodurch er platzsparend auf DIN-Hutschienen montiert wird. Der Schalter reagiert auf Überlast über den thermischen Bimetallauslöser und auf Kurzschluss über den magnetischen Schnellauslöser.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind die Absicherung von DC-Versorgungen in Photovoltaik-Wechselrichtern, die Schutzschaltung von Batterie-Ladekreisen in mobilen Arbeitsmaschinen sowie die Steuerstromkreis-Absicherung in dezentralen Schaltanlagen. Ein weiteres Einsatzgebiet ist die Absicherung von Signalleitungen und Steuerkreisen in DC-gesteuerten Förderanlagen und Handhabungsgeräten.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu AC-Leitungsschutzschaltern ist der DC-Schalter speziell für die höheren Anforderungen bei der Unterbrechung von Gleichströmen optimiert, da diese eine höhere Lichtbogenkontinuität aufweisen. Die kompakte 1-TE-Bauform ermöglicht mehrpolige Anordnungen in engen Schaltschränken.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
93,00 × 21,00 × 83,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000042 |
| Produktfamilie |
Grundgeräte |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
93,00 x 21,00 x 83,00 mm |
| Nettogewicht |
0,15 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 28.02.2022 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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