Produktbeschreibung
Die Kupplung 3LD9242-4F ist ein Zubehörteil für die Haupt- und NOT-AUS-Schalter der Baureihe 3LD23 und 3LD24 von Siemens. Sie ermöglicht eine werkzeuglose Verbindung zwischen Schaltgeräten ohne zusätzliche Verriegelungsmechanismen. Das Produkt erfüllt die RoHS-Richtlinie und unterliegt der REACH-Informationspflicht gemäß aktueller Kandidatenliste. Mit einem Nettogewicht von nur 35 Gramm und kompakten Verpackungsmaßen von 55 × 55 × 31 Millimetern ist die Kupplung einfach zu lagern und zu transportieren. Die Regel-Lieferzeit beträgt drei Tage. Diese Kupplung
Anwendungsbereiche
wird typischerweise in Schaltschränken für die Verbindung von Hauptschaltern in Steuerungsverteilern verwendet, etwa in Pumpenantrieben oder Fördersystemen. Sie findet auch Anwendung in NOT-AUS-Schaltkreisen, wo schnelle und sichere Verbindungen zwischen den Schaltgeräten erforderlich sind.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu verschraubten Verbindungen ermöglicht die Kupplungs-Schnellverbindung einen schnelleren Austausch von Schaltgeräten im Wartungsfall. Die Kupplung ist als Einzelstück verpackt und sofort einsatzbereit.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0350 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0350 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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5,50 × 5,50 × 3,10 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
55,00 x 55,00 x 31,00 mm |
| Nettogewicht |
0,035 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
5 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Erfüllt |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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