Produktbeschreibung
Die Klemmenabdeckung 3LD9241-2A ist eine 1-polige Schutzvorrichtung für Siemens Niederspannungsschalter der Baureihen 3LD2 und 3LD5. Sie dient der Abdeckung der Klemmanschlüsse an Haupt- und NOT-AUS-Schaltern und ist speziell für Geräte im Strombereich von 100 bis 250 A konzipiert. Die Abdeckung schützt die Anschlussbereich vor Verschmutzung, Staub und versehentlichem Kontakt in Schaltschränken und Steuerungsverteilern. Das Zubehör ist RoHS-konform seit 2008 und erfüllt die Anforderungen der REACH-Richtlinie. Die Verpackungsmaße betragen 72 × 53 × 36 mm bei einem Nettogewicht von 18 Gramm.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen liegen in der Wartung und dem Austausch von Haupt- und NOT-AUS-Schaltern in Industrieanlagen, wo die Abdeckung zusätzliche Sicherheit und Langlebigkeit der Klemmenverbindungen gewährleistet. Auch bei der Aufrüstung bestehender Schalteranlagen ist die Klemmenabdeckung ein häufig nachbestelltes Zubehör. Die 3-Tage-Lieferzeit ermöglicht schnelle Wartungsabläufe. Als Originalzubehör von Siemens garantiert die Abdeckung sichere Passung und lange Lebensdauer auf den Schaltern der genannten Baugrößen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0180 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0180 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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7,20 × 5,30 × 3,60 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
72,00 x 53,00 x 36,00 mm |
| Nettogewicht |
0,018 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
4 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 23.07.2008 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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