Produktbeschreibung
Der Kontaktmodul-Halter 3SU1510-1AA10-1CA0 ist eine 3-fach ausgeführte Metallkonstruktion zur Aufnahme von Kontaktmodulen des Typs 1ÖE (eine Öffnerkontakt-Ebene) in Befehlsgeräten und Schaltanlagen. Der Halter wird per Schraubanschluss montiert und ist Teil der Siemens-Familie für modulare Schaltgeräte im Niederspannungsbereich. Nettogewicht 0,052 kg, Verpackungsmaße 50 × 40 × 30 mm. Der Halter eignet sich für die Verdrahtung von Steuerstromkreisen, bei denen Kontaktmodule zur Erweiterung der Schaltkontakte oder zur Funktionserweiterung von Befehlsgeräten benötigt werden.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Steuerung von Elektromagnetventilen in Verpackungsmaschinen, die Verriegelungslogik in Schaltschränken und die Schutzbeschaltung von Motorstartern. Der Halter erfüllt die RoHS-Richtlinie seit 01.10.2014 und unterliegt der REACH-Informationspflicht. Die 3-fach-Ausführung ermöglicht kompakte Anordnung mehrerer Kontaktebenen nebeneinander, sodass komplexe Schaltlogiken ohne zusätzliche Relais realisiert werden können. Lieferzeit 3 Tage. Zubehör wie einzelne Kontaktmodule sind separat erhältlich.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0520 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0520 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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5,00 × 4,00 × 3,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC001020 |
| Produktfamilie |
Halter |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
50,00 x 40,00 x 30,00 mm |
| Nettogewicht |
0,052 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.10.2014 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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