Produktbeschreibung
Der Halter 3SU1510-1AA10-1BA0 ist eine 3-fach ausgeführte Metallhalterung zur Befestigung von Kontaktmodulen mit 1S-Ausführung. Die robuste Konstruktion aus Metall gewährleistet sichere Fixierung in engen Schaltschrankräumen. Die Befestigung erfolgt über Schraubanschluss, was eine werkzeuggerechte und sichere Montage ermöglicht. Das Nettogewicht beträgt 0,05 kg, die kompakten Verpackungsmaße von 50 × 40 × 30 mm erleichtern Lagerung und Transport. Der Halter ist RoHS-konform seit 01.10.2014 und erfüllt die Anforderungen der EU-Richtlinie 2012/19/EU zur Rücknahme von Elektro- und Elektronik-Altgeräten.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Montage von Meldeleuchten und Druckschalter-Modulen in Maschinenleitstände, die Befestigung von Kontaktelementen in Schaltschrank-Steuerpulten sowie die Modularisierung von Bedienfeldern in Verpackungsmaschinen. Der Halter wird einzeln geliefert und ist lagernd mit einer Regel-Lieferzeit von 3 Tagen verfügbar. Die Metallausführung bietet gegenüber Kunststoffhaltern erhöhte mechanische Stabilität und bessere Wärmeleitung, insbesondere bei dicht bestückten Schaltschränken.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0500 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0500 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
5,00 × 4,00 × 3,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC001020 |
| Produktfamilie |
Halter |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
50,00 x 40,00 x 30,00 mm |
| Nettogewicht |
0,05 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.10.2014 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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