Produktbeschreibung
Der Kombi-Ableiter 5SD7443-8KK22 ist eine kombinierte Überspannungsschutzeinrichtung der Anforderungsklasse B+C nach EN 61643-11 mit Iimp von 12,5 kA. Der Ableiter kombiniert Blitzstromableitung (Typ 1) und Schaltüberspannungsschutz (Typ 2) in einer Baugruppe. Die Nennspannung beträgt 300 V, ausgeführt als dreipoliger Ableiter mit 3+0 Schaltung für TNC-Systeme (Nullleiter-Erdungsschaltung). Das Gerät ist für die Montage in 40-mm-Sammelschienensysteme konzipiert und verfügt über eine integrierte Fernanzeige zur Überwachung des Ableiterzustands sowie über einen Phasenabgriff für Messzwecke.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind der Blitzschutz in Energieverteilern von Industriegebäuden sowie der Überspannungsschutz in Steuerstromkreisen von Schaltanlagen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu separaten Typ-1- und Typ-2-Ableitern reduziert die Kombination den Platzbedarf im Schaltschrank und vereinfacht die Koordination der Schutzebenen. Weitere Anwendungen sind die Versorgungsschutzung von Solaranlagen und Windenergiewandlern vor direkten Blitzeinschlägen und induzierten Überspannungen. Die Montage erfolgt werkzeuglos auf der standardisierten Sammelschiene, die Fernanzeige ermöglicht die Zustandsüberwachung auch aus der Ferne.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,7770 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
115,00 × 97,00 × 86,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000941 |
| Produktfamilie |
Grundgeräte |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
20 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
115,00 x 97,00 x 86,00 mm |
| Nettogewicht |
0,777 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 18.02.2021 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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