Produktbeschreibung
Die Klemmenabdeckung lang 3VA9871-0WP30 ist ein Schutzzubehör für dreipolige Niederspannungsschalter von Siemens. Sie wird auf den Klemmenblock der Schalter der Baureihen 3VA57, 3VA58, 3VA67 und 3VA68 aufgesteckt und schützt die Anschlüsse vor Verschmutzung, Staub und unbeabsichtigtem Kontakt. Die Abdeckung ist aus isolierendem Kunststoff gefertigt und RoHS-konform seit Oktober 2021. Die Lieferung erfolgt als einzelnes Stück mit einer Nettogewicht von etwa 1,17 kg.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Sicherung von Schaltschrank-Verdrahtungen in Maschinenbau und Anlagenbau sowie die Sicherheit bei der Nachrüstung von bestehenden Steuerungsanlagen. In Wartungs- und Inspektionspausen schützt die Abdeckung die freiliegenden Klemmen vor Verschleppung von Fremdkörpern und reduziert das Verschmutzungsrisiko. Für mehrstückige Installationen ist eine Bestellung mehrerer Abdeckungen erforderlich, da jeder 3VA-Schalter eine eigene Abdeckung benötigt. Montage erfolgt werkzeuglos durch Aufstecken auf den Klemmenblock. Die Abdeckung ist original Siemens-Zubehör und in den entsprechenden Wartungskits oder einzeln verfügbar.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
1,1650 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
270,00 × 150,00 × 170,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : EAR99 |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
270,00 x 150,00 x 170,00 mm |
| Nettogewicht |
1,165 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.10.2021 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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