Produktbeschreibung
Die Klemmenabdeckung lang 3-polig ist ein Zubehörteil für Leistungsschalter der Baureihen 3VA57, 3VA58, 3VA67 und 3VA68 von Siemens. Das Teil ist 124 mm lang, 139 mm breit und 30 mm hoch und wiegt 1,265 kg. Sie dient zum Schutz der Anschlussklemmen vor Verschmutzung, Feuchtigkeit und unbeabsichtigter Berührung. Besonders in feuchten oder staubigen Schaltschrank-Umgebungen verhindert die Abdeckung Korrosion und Kontaktfehler an den Klemmen. Das Zubehör ist RoHS-konform seit 2010 und erfüllt die europäischen Stoffbeschränkungsrichtlinien.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Absicherung von Verteilerschränken in Produktionsanlagen, Förderanlagen sowie Maschinensteuerungen, wo mehrpolige Leistungsschalter zum Einsatz kommen. Im Schaltschrankbau wird die lange Ausführung bevorzugt, wenn mehrere Leistungsschalter nebeneinander angeordnet sind und eine durchgehende Abdeckung erforderlich ist. Die Mengeneinheit ist 1 Stück, die Lieferzeit beträgt 3 Tage. Als Originalzubehör von Siemens gewährleistet die Abdeckung optimale Passung und Schutzwirkung an den genannten Leistungsschalter-Baureihen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
1,2650 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
124,00 × 139,00 × 30,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
124,00 x 139,00 x 30,00 mm |
| Nettogewicht |
1,265 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 07.05.2010 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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