Produktbeschreibung
Die Klemmenabdeckung MITTEL 3-polig 3VA9601-0WE30 ist Originalzubehör für Siemens 3VA15- und 3VA25/26-Leistungsschalter bis 1250 A. Sie schützt die drei Schraubklemmen gegen unbeabsichtigte Berührung und Verschmutzung im Schaltschrank. Die Abdeckung ist zur Montage auf die Klemmenträger der genannten Schalter ausgelegt und lässt sich ohne Werkzeug aufsetzen. Mit einem Nettogewicht von etwa 1 kg und Verpackungsmaßen von 172 × 333 × 52 mm ist sie platzsparend lagerfähig. Die Komponente unterliegt der RoHS-Richtlinie seit 2016 und erfüllt alle einschlägigen Umweltstandards.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind der Aufbau von Schaltschränken in Maschinen- und Anlagenbau sowie die Wartung bestehender Verteiler, wenn Klemmenabdeckungen beschädigt oder fehlerhaft sind. Für den Austausch sollte die exakte Polzahl beachtet werden: MITTEL bezeichnet die 3-polige Ausführung, es existieren auch Varianten für andere Polzahlen. Die Abdeckung trägt zur Einhaltung der Sicherheitsanforderungen nach EN 60439 bei und ist daher fester Bestandteil konformer Schaltgerätekombinationen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,9950 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
172,00 × 333,00 × 52,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile 3VA9, für IEC-Schalter bis 1250A |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : EAR99 |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
172,00 x 333,00 x 52,00 mm |
| Nettogewicht |
0,9945 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.01.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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